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Feuerwasser Einleitungstext - Hintergrund

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2023

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) von

Feuerwasser

Garanaser Straße 6

8541 Bad Schwanberg

Telefon: +43 677 634 352 75

E-Mail: info@feuerwasserfaesser.com

Webseite: www.feuerwasserfaesser.com

 

Geschäftsführung: Martin Auer

Firmensitz: Bad Schwanberg

UID-Nummer: ATU75136407

Amtsgericht: Bezirksgericht Telfs

 

gelten für alle Bestellungen bei Feuerwasser, die im Shop oder dem Bestellformular der Homepage feuerwasserfaesser.com, telefonisch, mündlich oder per Mail getätigt werden.

Diese Vertragsbedingungen werden – sofern Feuerwasser beweisen kann, dass der Kunde/die Kundin diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat – mit der Unterschrift des Kunden/der Kundin Bestandteil dieses Vertrages.

Unser Kunde/unsere Kundin stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn/ihr im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden/der Kundin unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Die geltende Fassung der AGBs kann unter www.feuerwasserfaesser.com abgerufen werden.

1.2. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Die Website liegt in der Sprache Deutsch vor und auch der Bestellprozess erfolgt in Deutsch.

1.3. Schutz von Unterlagen

Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Skizzen, Pläne, Kostenvoranschläge und ähnliches bleiben das geistige Eigentum von Feuerwasser. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Feuerwasser.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von Feuerwasser zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert an Feuerwasser zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm/ihr aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Wissens Dritten gegenüber.

1.4. Übermittlung in Schriftform

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote

Die von Feuerwasser erstellten Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angaben in Katalogen, Prospekten, auf unserer Homepage, in sozialen Medien etc. sind ebenso unverbindlich.

Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere in Hinblick auf bereits in der Produktion befindliche oder fertiggestellte Produkte, müssen von Feuerwasser nicht berücksichtigt werden.

2.2. Bestellung via Online-Shop

Feuerwasser nimmt Bestellungen über den Online-Shop an. Anschließend wird dem Kunden/der Kundin eine Auftragsbestätigung/Proformarechnung per Mail zugesendet. Der gesamte Betrag ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Wird der Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen überwiesen, so verfällt die Bestellung, individuell vereinbarte Ausnahmen gehen vor.

Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes stellt Feuerwasser zum Zeitpunkt des Produkt-Versandes per E-Mail dem Kunden/der Kundin zu.

2.3. Bestellung via Telefon oder E-Mail

Feuerwasser nimmt Bestellungen auch telefonisch, mündlich oder per Mail an. Anschließend sendet Feuerwasser dem Kunden/der Kundin eine Auftragsbestätigung/Proformarechnung per Mail zu. Der gesamte Betrag ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Wird der Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen überwiesen, so verfällt die Bestellung, individuell vereinbarte Ausnahmen gehen vor.

Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes stellt Feuerwasser zum Zeitpunkt des Produkt-Versandes per E-Mail dem Kunden/der Kundin zu.

2.5. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Bezahlung des Gesamtbetrages des Kunden bzw. der Kundin.

Feuerwasser ist nicht verpflichtet den Auftrag anzunehmen. Ein Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung/Proformarechnung von Feuerwasser und folgend der getätigten Anzahlung des Kunden/der Kundin rechtswirksam zustande.

2.6. Materialien

Feuerwasser verwendet die Produkte und Materialien entsprechend der Auftragsbestätigung. Feuerwasser ist im Bedarfsfall jedoch berechtigt höherwertige Materialien zu verwenden.

2.7. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Feuerwasser liegen, berechtigen uns noch offene Lieferzusagen zu stornieren oder die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

2.8. Einverständnis der AGB

Alle Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Bestellung getroffen werden, sind in dem beiderseits geschlossenen Kaufvertrag, den AGB und unserer Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail abschließend niedergelegt. Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde/die Kundin mit der Geltung der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB einverstanden.

 

3. Preise

Die von Feuerwasser angegebenen Preise sind freibleibend und – wenn nicht anders angegeben – in Euro. Weiters sind alle Preisangaben Bruttoverkaufspreise. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Rabatt-Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden.

 

4. Zahlung

4.1. Zahlung

Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, der gesamte Betrag ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

Der Kunde/die Kundin hat den Betrag mittels Überweisung auf folgende Bankverbindung zu zahlen.

Konto Inhaber: Martin Auer

Steiermärkische Sparkasse Deutschlandsberg

IBAN: AT55 2081 5000 4410 0196

BIC: STSPAT2GXXX

 

4.2. Zahlungsverzug

Für den Fall eines Zahlungsverzugs ist der Kunde/die Kundin verpflichtet alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten (insbesondere Inkassospesen und sonstige Kosten, soweit diese für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren) ebenso wie gesetzliche Verzugszinsen zu ersetzen.

4.3. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden/der Kundin ist Feuerwasser berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

5. Lieferung

5.1. Liefergebiet

Bestellungen über den Online-Shop der Feuerwasser Homepage, telefonisch oder per Mail können innerhalb von Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz zugestellt werden. Weitere Lieferorte können nach Absprache beliefert werden.

Feuerwasser liefert an Adressen in diese Länder per Spedition.

5.2. Lieferzeit

Zur Leistungsausführung ist Feuerwasser erst dann verpflichtet, sobald der Kunde/die Kundin den Rechnungsbetrag an das oben angeführte Bankkonto von Feuerwasser überwiesen hat.

Die Lieferzeit der Feuerwasser Produkte beträgt bis zu acht Wochen (= Richtwert). Individuell vereinbarte Lieferfristen gehen vor.

5.3. Lieferung per Spedition

Wird die Bestellung von Feuerwasser an unseren Speditionspartner übergeben, erhält der Kunde/die Kundin eine SMS, Mail oder einen Telefonanruf, worin darüber informiert wird. Weiters wird darin der voraussichtliche Liefertermin und ein Lieferzeitfenster bekanntgegeben. Die eingepackte Ware wird an die Bordsteinkante des Kunden/der Kundin geliefert.

5.4. Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden/die Kundin. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden/die Kundin wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand/die Liefergegenstände unsere Firma verlassen hat/haben, in der Regel durch Abholung eines Speditionsunternehmens.

Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden/der Kundin verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile sowie eine Insolvenz des Vorlieferanten.

Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

5.5. Annahmeverzug

Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen und liegt bei 18,90 € pro angefangenem Kalendertag. Gleichzeitig ist Feuerwasser berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Schadenersatzansprüche bestehen nicht.

Tritt der Vertragspartner vom rechtsverbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag, gleich aus welchem Grund zurück, so steht Feuerwasser das Recht zu eine Stornogebühr von 30 % des Nettoverkaufspreises (zuzüglich Umsatzsteuer) zu begehren.

5.6. Lieferkosten

Feuerwasser liefert kostenlos und zum Fixtermin. Der Kunde/die Kundin kann sich aussuchen, ob die Zustellung montags oder freitags erfolgen soll. Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen nach Bestellung. Lieferungen an schwer zugängliche Häuser oder mit besonderen Lieferbedingungen können zusätzliche Kosten verursachen.

5.7. Lieferversand

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab unserem Produktionssitz in Garanaser Straße 6, 8541 Bad Schwanberg.

5.8. Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung

Der Kunde ist verpflichtet unsere Lieferungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen.

Das Rückgaberecht in Sinne der Verpackungsverordnung ist auf Verpackungen der Art, Form und Größe, welche von uns geliefert wurde, beschränkt.

5.9. Verzugszinsen

Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

 

6. Widerrufsrecht

6.1. Widerrufsrechtbelehrung

Der Kunde/die Kundin hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, wenn er nicht in den Räumlichkeiten von Feuerwasser abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Kunde/die Kundin oder ein von ihm/ihr benannter Dritter, der/die nicht der Beförderer/die Beförderin ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/die Kundin Feuerwasser mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde/die Kundin kann dafür das Muster-Widerrufsformular (Link) verwenden, das ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2. Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde/die Kundin den Vertrag widerruft, hat Feuerwasser alle Zahlungen, die Feuerwasser vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Feuerwasser angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Feuerwasser eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwendet Feuerwasser dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde/die Kundin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Kunden/der Kundin ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Feuerwasser kann die Rückzahlung verweigern, bis Feuerwasser die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde/die Kundin den Nachweis erbracht hat, dass er/sie die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde/die Kundin muss die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen nach Absendung der Rücktrittserklärung retournieren. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (Verpackung- und Speditionskosten).

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang vom Kunden zurückzuführen ist.

6.3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden/der Kundin maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden/der Kundin zugeschnitten sind.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die von Feuerwasser an den Kunden/die Kundin verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, von Kosten und Spesen Eigentum von Feuerwasser.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Der Kunde/die Kundin trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.

Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde/die Kundin unverzüglich zur Anzeige bringen.

Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, Feuerwasser vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden/der Kundin aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde/die Kundin unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während bestehendem Eigentumsvorbehalt unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren.

 

8. Rechtliches und Weiteres

8.1 Mängelrügen

Der Kunde/die Kundin hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels Feuerwasser bekannt zu geben. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

Versteckte Mängel sind binnen 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Empfang der Ware, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

8.2. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen des Rechts auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Im Säumnisfall sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden/der Kundin nachzuweisen.

Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde/die Kundin oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

8.3. Schadenersatz

Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Jedenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf die Umgebung (z. B. Mauerwerk, Baumängel etc.) zurückzuführen sind. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausstellungsware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Feuerwasser nur für den Ersatz von Schäden, die wir grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.

8.4. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

8.5. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

8.6. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8.7. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Kunden/Kundinnen für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

8.8. Bereitstellung Dritter

Ist der Kund ein gewerblicher Anbieter, so ist es gestattet die Produkte für Dritte anzubieten, wenn folgende Punkte gegeben sind. Der gewerbliche Anbieter verpflichtet sich, die Feuerwasser Produkte immer in einem gepflegten Zustand (hygienisch, sauber) und bedienungsbereit zu halten. Weiters verpflichtet er/sie sich die Dritten über eine fachgemäße und sichere Bedienung in Kenntnis zu setzten (Vgl. Bedienungsanleitung). Es müssen alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein, die ein sicheres Benützen gewährleisten. Das Feuerwasser Logo darf nicht abmontiert oder überdeckt werden und ist somit sichtbar für die Benützer und Benützerinnen.

8.9. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

8.10. Gerichtsstandvereinbarung

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8.11. Elektronischer Geschäftsverkehr

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

Feuerwasser behält sich vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mailadressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. Sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten dürfen von Feuerwasser zum Zwecke des Marketings und zur Kundenverwaltung verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.

8.12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Garanaser Straße 6, 8541 Bad Schwanberg.